Wort davor: Gerichtssubstitut
Gerichtstafel
Gerichtstafel (I)
Erklärung:
bei Gericht geführtes Protokoll, Grundbuch.
Gerichtstafel (II)
Erklärung:
Gerichtstisch, Gericht.
Gerichtstafel (III)
Erklärung:
Wandtafel für Bekanntmachungen.
- Belegtext:
gerichtstafel muß jeder beamte und jeder justitiarius haben
Datierung: 1652
Fundstelle: HessenKassHB. IV 419
Wort danach: Gerichtstag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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