Wort davor: Gerichtsstatthalter

Gerichtsstein

Gerichtsstein (I)
Erklärung: Gerichtsstätte.

Gerichtsstein (II)
Erklärung: Grenzstein.

Gerichtsstein (II 1)
Erklärung: vom Gericht gesetzt.
Gerichtsstein (II 2)
Erklärung: an der Gerichtsgrenze.

Wort danach: Gerichtsstelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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