Wort davor: Gerichtsstadt

Gerichtsstand

Gerichtsstand (I)
Erklärung: zuständiges Gericht.

Gerichtsstand (I 1)
Erklärung: Instanz.

Gerichtsstand (I 2)
Gerichtsstand (II)
Erklärung: Gerichtsverhandlung, Termin.
Gerichtsstand (III)
Erklärung: Stellung und Rang eines Richters.

Wort danach: Gerichtsstange

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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