Wort davor: Gerichtsspruch
Gerichtsstab
Gerichtsstab (I)
Erklärung:
Stab des Richters als Zeichen der Gerichtshoheit und deren Ausübung.
Gerichtsstab (I 1)
Erklärung:
der Richter hat ihn in der Hand.
Gerichtsstab (I 2)
Erklärung:
er wird von den Pareien berührt zur Bekräftigung ihrer Aussagen, bei Gelübden.
- Belegtext:
wenn einer an den gerichtzstab grifft und darnach überwunden wirt
Datierung: 1432
Fundstelle: SGallenOffn. II 354
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
J. von M. verhiez an den gerichtstab
Datierung: 1444
Fundstelle: GraubdnRQ. I 389
- Belegtext:
haben sich H.A., H.F. busfelligk gegeben und an den gerichtsstap gegriffen
Datierung: 1454
Region/Autor/Textsorte:
Erfurt
Fundstelle: DRWArch.
- Belegtext:
das hawss an dem gerichtstab vor offem rechten ubergeben
Datierung: 1475
Fundstelle: MittSalzbLk. 15, 2 (1875) 113
- Belegtext:
die guetter ... mir ... auff vnd v"bergebenn ... an den gerichtzstab
Datierung: 1487
Fundstelle: Indersdorf II 143 (nr. 1448)
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- Belegtext:
vor vogt und gericht ... durch vorgenden spruch mit dem gerichtzstabe fry die ubergab thun
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR. 54
- Belegtext:
so stehet der richter uff und gibt dem freybothen den gerychtsstabe fornen am ende in sein handt
Datierung: 1495
Fundstelle: ErfurtFreizins 314
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- Belegtext:
mag ald wil er nit darumb an den gerichtstab grifen, so sol im dehain zug geben werden
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: GrW. V 216
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das ... phand mit dem gerichßstab einantwurten
Datierung: 1506
Fundstelle: TirolHGO. 157
- Belegtext:
die partheien mugen nit allain gwalt zu recht schriftlich geben, sonder auch vor gericht mit glübt dem richter an den gerichtsstab, darzue einschreiben in das gerichtspuech
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 97
- Belegtext:
so ainer den andern zu zahlen verhaist, daruber dem schultheißen an gerichtsstab angreift
Datierung: 1575
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 93
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- Belegtext:
wann ein neuer amptman in einem flecken gesetzt wiert, der ist auch zu erkantnus des gerichts an den gerichtstab zu greifen schuldig und den aidpfennig zu erlegen
Datierung: 1585
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 280
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
mit anrührung des gerichtsstabs
Datierung: 1592
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 520
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
der malfitzredner trittet ein, begert an gerichtsstab zue greiffen, den raicht im der richter
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: SteirGBl. 6 (1885) 120
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
an gerichtsstab geloben [französisch promettre par le baston judicial]
Datierung: 1611
Fundstelle: FreiburgÜMun. 40
Gerichtsstab (I 3)
Erklärung:
Gericht.
Gerichtsstab (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Gerichtssitzung.
Gerichtsstab (I 4)
Erklärung:
Gerichtsbarkeit.
Gerichtsstab (I 5)
Erklärung:
Gerichtsgebiet.
- Belegtext:
das solcher frevel uf irem grund und boden auch gerichtsstab verfallen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: GengenbachStB. 61
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sachen, die dem selben gerichtsstabe zustendig sint
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: GrW. IV 200
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- Belegtext:
kein inwohner ... des gerichtsstabs zum Hirschhorn
Datierung: 1518
Fundstelle: ArchHessG. 12 (1870) 409
- Belegtext:
ordnung des ... landthätungs der finf gerichtsstäb in Pongei
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ÖW. I 181
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- Belegtext:
in dieser landvogtey befinden sich 14 gerichtstäbe, deren jeder einen untervogt hat
Datierung: 1768
Fundstelle: Fäsi I 626
Gerichtsstab (I 6)
Erklärung:
Gerichtsgefälle.
Gerichtsstab (II)
Erklärung:
Stab, der bei einem Todesurteil gebrochen wird.
- Belegtext:
sol ain yeder richter nach verlesung der vrgicht und vrtayl den gerichtsstab prechen
Datierung: 1499
Fundstelle: TirolHGO. 140
- Belegtext:
an mer enden ist ain gebrauch, das der richter seinen gerichtsstab zerbricht
Datierung: 1509
Fundstelle: Layensp. Y 5v
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- in DRQEdit
Gerichtsstab (III)
Erklärung:
Stab, der als Ladezeichen dient.
vgl.
Stäbel.
Wort danach: Gerichtsstäbel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten