Wort davor: Gerichtsspruch

Gerichtsstab

Gerichtsstab (I)
Erklärung: Stab des Richters als Zeichen der Gerichtshoheit und deren Ausübung.

Gerichtsstab (I 1)
Erklärung: der Richter hat ihn in der Hand.

Gerichtsstab (I 2)
Erklärung: er wird von den Pareien berührt zur Bekräftigung ihrer Aussagen, bei Gelübden.
Gerichtsstab (I 3)
Erklärung: Gericht.
Gerichtsstab (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gerichtssitzung.
Gerichtsstab (I 4)
Erklärung: Gerichtsbarkeit.
Gerichtsstab (I 5)
Erklärung: Gerichtsgebiet.
Gerichtsstab (I 6)
Erklärung: Gerichtsgefälle.
Gerichtsstab (II)
Erklärung: Stab, der bei einem Todesurteil gebrochen wird.
Gerichtsstab (III)
Erklärung: Stab, der als Ladezeichen dient.
vgl. Stäbel.

Wort danach: Gerichtsstäbel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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