Wort davor: Gerichtsschwelle
Gerichtsschwert
Erklärung:
Schwert des Richters als Zeichen seiner Gewalt.
- Belegtext:
maiser Bartlme, swertfeger, von der stat gerichtswert auszuwischen 1 (pfund) dn.
Datierung: 1463
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 17 (1896) 176
- Belegtext:
an s. Vincenzen tag mueß richter und rath, auch die ganze gemaine burgerschaft in dero ordnung und alle in mantlen, denen ein fierer offentlich das gerichtschwert vortragt, in dem löbl. stift erscheinen
Datierung: 1607
Fundstelle: ÖW. VI 139
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: BeitrSteirG. 20 (1884) 110
Wort danach: Gerichtssekretär
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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