Wort davor: Gerichtssaal

Gerichtssache

Gerichtssache (I)
Erklärung: Angelegenheit, die dem Gericht zur Entscheidung zusteht, vor Gericht anhängig ist, Rechtsfall.

Gerichtssache (II)
Erklärung: res judicata.

Wort danach: Gerichtssage

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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