Wort davor: Gerichtsräumung
Gerichtsrecht
Gerichtsrecht (I)
Erklärung:
Gerichtsbrauch, Gerichtsübung.
- Belegtext:
as gerichtsreicht ind gewoende is
Datierung: 1456
Fundstelle: SPantaleonUrb. 310
- Belegtext:
das bekentnis vor gericht sint zweierlei: ein deile heisset bekentnis nach dem gerichtsrecht, ... wan ein persone dem andern bekennet zü geben pfande ... desselben dages ...; ein
deil heisset bekentnuss nach freier willkor, ... wan ein persone ... bekennet zu zalen ... vf ein zeit
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MainzGFormel 55
- Datierung: 1623
Fundstelle: RhW. II 2 S. 90
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Gerichtsrecht (II)
Erklärung:
Gerichtsordnung.
- Belegtext:
ihre gerichtsrechte und politischen geseze
Datierung: 1768
Fundstelle: Fäsi I 822
Gerichtsrecht (III)
Erklärung:
Gerichtsrecht nehmen jemanden vor ein Gericht ziehen, sich einer Gerichtsentscheidung unterwerfen.
- Belegtext:
den burger vor sich nemen myt gerycht und nemen auch gerychtzrecht mit yme
Datierung: 1396
Fundstelle: TrierWQ. 370
- Belegtext:
darumb mag iglicher dem andern mit gerichte und mit rechte zusprechen und gerichtesrecht von im nemen
Datierung: 1420
Fundstelle: Haltaus 673
Gerichtsrecht (IV)
Erklärung:
Recht auf Gerichthalten.
Gerichtsrecht (V)
Erklärung:
mit Gerichtsrecht von rechtswegen.
Gerichtsrecht (VI)
Erklärung:
Abgabe ans Gericht.
- Belegtext:
wij mogen enen gebieden an die banck und nemen dar van eme, dat gerichtes recht is
Datierung: 1371
Fundstelle: WerdenStR. 52
- Belegtext:
die gerichtsrechten in der stat Marburg
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: VeröfflSteierm. 25 S. 36
- Belegtext:
wo aber ein bürger ... des gewenten [gerichtstags] nit erwarten wolt, mus er deshalb gerichtsrecht, nemblich ein aimer weins ... erlegen
Datierung: 1500
Fundstelle: ZWirtFrk. 9 (1871/72) 156
- Belegtext:
ist jede parthey vor gerichtsrecht schuldigh acht groß
Datierung: 1588
Fundstelle: CoutLuxemb. I 220
- Belegtext:
wer in dem gericht siczt, der ist dem pfleger ain gerichtsrecht hüner und habern ... ze geben schuldig
Datierung: 1625
Fundstelle: ÖW. I 32
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- Belegtext:
haubtgeld und gerichtsrecht
Fundstelle: GrW. VI 577
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Wort danach: Gerichtsredner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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