Wort davor: Gerichtsräumung

Gerichtsrecht

Gerichtsrecht (I)
Erklärung: Gerichtsbrauch, Gerichtsübung.

Gerichtsrecht (II)
Erklärung: Gerichtsordnung.
Gerichtsrecht (III)
Erklärung: Gerichtsrecht nehmen jemanden vor ein Gericht ziehen, sich einer Gerichtsentscheidung unterwerfen.
Gerichtsrecht (IV)
Erklärung: Recht auf Gerichthalten.
Gerichtsrecht (V)
Erklärung: mit Gerichtsrecht von rechtswegen.
Gerichtsrecht (VI)
Erklärung: Abgabe ans Gericht.

Wort danach: Gerichtsredner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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