Wort davor: Gerichtsrang
Gerichtsrat
Gerichtsrat (I)
Erklärung:
Verhandlung, Beschluß eines Gerichts.
- Belegtext:
ihr gelobt auch allen inwohnern keynen bußent gerichtsrecht nit zu dringen und gerichtsraith nit zu melden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: LuxembW. 174
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- Belegtext:
man soll kein burger nit zwingen noch dringen sonder gerichtsrath
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: LuxembW. 179
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Gerichtsrat (II)
Gerichtsrat (II 1)
Erklärung:
Ratsmitglied eines Gerichtshofes.
- Belegtext:
sechß oder acht personen ... zu täglichen hoff- und gerichtsrähten bestettigen
Datierung: 1542
Fundstelle: PrivStPreuß. 53
- Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 3671
Gerichtsrat (II 2)
Erklärung:
Schöffenkolleg.
Wort danach: Gerichtsratpräsident
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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