Wort davor: Gerichtsrang

Gerichtsrat

Gerichtsrat (I)
Erklärung: Verhandlung, Beschluß eines Gerichts.

Gerichtsrat (II)

Gerichtsrat (II 1)
Erklärung: Ratsmitglied eines Gerichtshofes.
Gerichtsrat (II 2)
Erklärung: Schöffenkolleg.

Wort danach: Gerichtsratpräsident

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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