Wort davor: Gerichtsprokurator
Gerichtsprotokoll
- Belegtext:
durch den gerichtscriver in daß gerichtsprotocoll uffschriven laßen
Datierung: 1574
Fundstelle: Engelke,GogerichtDesum 66
Faksimile
- Belegtext:
so pfleget man eigentlich zum unterscheid jener allgemeiner und ordinairen gerichts-protocollen, die etwas weitlaeuftiger, diese besondere, bey besonderen faellen abgehaltene
protocolla, weilen sie meist kurz gefasset, und gleichsam nur verzeichnuesse sind, registraturen zu nennen
Datierung: 1765
Fundstelle: Fladt,Registratur. 10
- Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 3670
Wort danach: Gerichtsprozeß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten