Gerichtspredigt
Erklärung:
"die zur Eröffnung und Schließung der sogenannten Juridik gehaltene Predigt", "Gesetzespredigt, Justizpredigt" DWB. IV 1, 2 Sp. 3670;
Gutzeit,Livl. I 345.
Wort danach: Gerichtsprobe
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