Wort davor: Gerichtspraxis

Gerichtspredigt
Erklärung: "die zur Eröffnung und Schließung der sogenannten Juridik gehaltene Predigt", "Gesetzespredigt, Justizpredigt" DWB. IV 1, 2 Sp. 3670; Gutzeit,Livl. I 345.

Wort danach: Gerichtsprobe

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