Wort davor: Gerichtspfleger
Gerichtspflicht
Gerichtspflicht (I)
Erklärung:
Gerichtseid.
Gerichtspflicht (II)
Erklärung:
Gerichtsuntertänigkeit.
- Belegtext:
sollen solche pflichtigen personen wie ... ihre güter der gerichtspflicht gegen ihren herren ... keineswegs ledig syn
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 96
Faksimile
Wort danach: Gerichtspflichtstag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten