Wort davor: Gerichtspfandschaftherr
Gerichtspfändung
- Belegtext:
in anderen sachen die gerichte ind gerichtzpandonge antreffende
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: KölnAkten I 394
Wort danach: Gerichtspfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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