Wort davor: Gerichtsoblage
Gerichtsobrigkeit
Gerichtsobrigkeit (I)
Erklärung:
Gerichtshoheit.
- Belegtext:
es mögen bemeldete herren vom N. den stock, partten ... halten wie herkomen ist, in anzeige ire gerichtsobrigkeit und herlikeyt
Datierung: 1500
Fundstelle: ArchFrankfG.2 2 (1862) 225
Gerichtsobrigkeit (II)
Erklärung:
Inhaber der Gerichtsgewalt, Gerichtsbehörde.
vgl.
Jurisdiktionsobrigkeit.
Gerichtsobrigkeit (III)
Erklärung:
Gerichtsgebiet.
Wort danach: gerichtsobrigkeitlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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