Wort davor: Gerichtsoblage

Gerichtsobrigkeit

Gerichtsobrigkeit (I)
Erklärung: Gerichtshoheit.

Gerichtsobrigkeit (II)
Erklärung: Inhaber der Gerichtsgewalt, Gerichtsbehörde.
vgl. Jurisdiktionsobrigkeit.
Gerichtsobrigkeit (III)
Erklärung: Gerichtsgebiet.

Wort danach: gerichtsobrigkeitlich

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