gerichtsmäßig
gerichtsmäßig (I)
Erklärung:
vor Gericht gehörig.
gerichtsmäßig (I 1)
Erklärung:
dem Gericht verfallen, verbrecherisch.
Wort danach: Gerichtsmäßigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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