Wort davor: Gerichtsmaß

gerichtsmäßig

gerichtsmäßig (I)
Erklärung: vor Gericht gehörig.

gerichtsmäßig (I 1)
Erklärung: dem Gericht verfallen, verbrecherisch.

gerichtsmäßig (I 2)
Erklärung: der Gerichtsbarkeit unterstehend.
gerichtsmäßig (I 3)
gerichtsmäßig (II)
Erklärung: gerichtsüblich.

Wort danach: Gerichtsmäßigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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