Wort davor: Gerichtsmark
Gerichtsmarke
Gerichtsmarke (I)
Erklärung:
Grenzzeichen.
- Belegtext:
das die von Ü. ... die gerichtsmarken höher nit ob dem erdrich dann zween werkschuoch hoch ... machen sollen
Datierung: 1585
Fundstelle: ÜberlingenStR. 600
Faksimile
Gerichtsmarke (II)
Erklärung:
Eichzeichen des Gerichts.
Wort danach: Gerichtsmarkstein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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