Wort davor: Gerichtsmark

Gerichtsmarke

Gerichtsmarke (I)
Erklärung: Grenzzeichen.

Gerichtsmarke (II)
Erklärung: Eichzeichen des Gerichts.

Wort danach: Gerichtsmarkstein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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