Wort davor: Gerichtsmahl
Gerichtsmann
Gerichtsmann (I)
Erklärung:
Mitglied eines Gerichts, Urteiler, Schöffe.
- Belegtext:
so dat dye gerichtsman wysde
Datierung: 1337
Fundstelle: GrafenthalUB. nr. 171
- Belegtext:
in biwesen [des Schulzen] und vier gerichts- und vier gemeinsmenner
Datierung: 1472
Fundstelle: Zuzenhausen 726
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- Belegtext:
die hovischen gerichtsmenner
Datierung: 1490
Fundstelle: MittFrankf. 1 (1858/60) 308
- Belegtext:
so ainer sprüch zu aim gerichtzman hette
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR. 22
- Belegtext:
welches ufsägen in die hand des nächstgesessenen untervogt, weibels oder geschwohrnen grichtsmans geschechen soll
Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: LuzernStR. 32
- Belegtext:
kein gerichtsman soll keinem teil uswendig oder inwendig gerichts rathen
Datierung: 1517
Fundstelle: Carlebach,BadRG. I 140
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- Belegtext:
so mag ain jeder geschworner oder gerichtsmann den täter annemen
Datierung: 1519
Fundstelle: GraubdnRQ. V 239
- Belegtext:
zu raths- und gerichtsman auffgenomen
Datierung: 1528
Fundstelle: Krautheim 200
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- Belegtext:
Zehrung einem ieden gerichtsman zu offen gerichtstagen iedes male 2 weißpfennig
Datierung: 1528
Fundstelle: Philippsburg 978
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- Belegtext:
welchem gerychtsman, der dan zu zyten ein gerychtsman ist, und im furkumpt, das iemans ein unfug ... gedon hat, derselbe sol es dem meister ... furbringen
Datierung: 1532
Fundstelle: Schmoller,StraßbTucherZft. 149
- Belegtext:
wan einer ein gerichtsman im gericht strafft
Datierung: 1575
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 92
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- Belegtext:
ein gesetzter gerichtsman gipt, wann er rechten will, zue leggelt 5 ß
Datierung: 1578
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 246
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
daß H.S. als einem geirchtsmann mit nichten gebühret, der knechten wort zu thun
Datierung: 1599
Fundstelle: Lünig,CJMilit. Anh. 219
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
so die gerichtsmänner eines urtheils nich genugsam verständigt, mögen sich dieselben 4 wochen bedenken
Datierung: 1650
Fundstelle: Zehnter,Messelh. 337
- Datierung: 1724
Fundstelle: SchweizId. IV 276
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
von denen drei evangelischen gerichtsmännern standhaft widersprochen
Datierung: 1763
Fundstelle: Faber,NStaatskanzlei XI 13
- Belegtext:
den boede halff soe voel als eyn gerychtman
Fundstelle: LimbWijsd. 233
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Gerichtsmann (II)
Erklärung:
Gerichtsuntertanen, Gerichtseingesessene.
vgl.
Gerichtsleute.
Wort danach: Gerichtmannstuhl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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