Wort davor: Gerichtsmahl

Gerichtsmann

Gerichtsmann (I)
Erklärung: Mitglied eines Gerichts, Urteiler, Schöffe.

Gerichtsmann (II)
Erklärung: Gerichtsuntertanen, Gerichtseingesessene.
vgl. Gerichtsleute.

Wort danach: Gerichtmannstuhl

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