Wort davor: Gerichtsleute
1gerichtlich
1gerichtlich (I)
Erklärung:
vor das Gericht gehörend, vor Gericht stattfindend.
1gerichtlich (II)
Erklärung:
vor Gericht zugelassen.
- Belegtext:
welche persohnen zu ainem gerichtlichen zeugen untüchtig
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 5 § 7
1gerichtlich (III)
Erklärung:
vom Gericht vorgenommen, vom Gericht ausgehend.
- Belegtext:
so hayn ich ... den gerichtlichen tagh ... myt ortell und rechte verlengt
Datierung: 1470
Fundstelle: Senckenb.,KaisG. Mant. 92
- Belegtext:
wei op gerichtlike dage vur dem rade to doine heft
Datierung: 1473
Fundstelle: BeitrEssen 20 (1900) 148
- Belegtext:
holt men dar eynen gerichtliken erffdach
Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: CTradWestf. I 193
- Belegtext:
alle gerichtliche schub und termin gehalten
Datierung: 1516
Fundstelle: NürnbChr. V 800
- Belegtext:
unser verordente machtleute ... um gerichtliche hülf ansuchen
Datierung: 1524
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. I 222
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Belegtext:
dise bues wurt ... mit gerichtlicher erkentnus ufgelegt
Datierung: 1532
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 305
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- Belegtext:
was du mit des richters hülfe inne hast, das heist gerichtlich pfand
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 125v
- Belegtext:
ein gerichtlich underpfant ist, wann ein ... clager mit gerichtshanden in seines schuldners haab ... angesezt wird
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 16 § 24
- Belegtext:
ane voergande gerichtlike erkentenisse
Datierung: 1593
Fundstelle: JütLow.3 II 13 § 1
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ohne recht oder gerichtliche behebnuß
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 174 § 1
- Belegtext:
den geüchtlichen besitz und praescription beseßen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ThornStChr.(J) 183
- Belegtext:
rach ... der mit mir vorgehabten gerichtlichen handlungen halber
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 56
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
den armen partheyen die gerichtlichen acta, urtheile und abscheide umsonst ... mitgetheilet werden
Datierung: 1672
Fundstelle: RevalStR. II 45
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
von den gerichtlichen fragen, damit der gefangene examiniret wird
Datierung: 1678
Region/Autor/Textsorte:
Bautzen
Fundstelle: BautzenStat. 65
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- Belegtext:
keinen gerichtlichen schein und beweisz
Datierung: 1688
Fundstelle: Stieda-Mettig 692
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- Belegtext:
von gerichtlichen fürpoten und ladungen
Datierung: 1697
Fundstelle: Lahner,Samml. 233
- Belegtext:
so ein burger ... ein gerichtliche versamblung ... verlangt
Datierung: 1697
Fundstelle: OStR. I 1024
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- Belegtext:
ob der thaeter durch ... gerichtlichen zwang in die inquisition gekommen
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 5 § 21
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
gerichtliche handlungen und protocolle
Datierung: 1717
Fundstelle: BrandenbKrimO. I 1
- Belegtext:
wo nicht ... mit einem gerichtlichen gewalt, ... wenigstens mit einer hinlänglichen ... vollmacht versehen
Datierung: 1725
Fundstelle: Lahner,Samml. 250
- Belegtext:
an allen ungeboten gerichtlichen tagen
Datierung: 1731
Fundstelle: RhW. II 2 S. 57
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ohne gerichtlichen consens
Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 44
- Belegtext:
die gerichtliche unkösten, oder sogenannte ätzung, reis, bottenlohn, unpartheyisch geding, kerkergeld
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 96
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
ein ubelthaeter wird ... in gerichtliche erfahrung gebracht
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 23 § 1
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- in Google Books
1gerichtlich (IV)
Erklärung:
dem Gericht zustehend.
1gerichtlich (V)
Erklärung:
prozessualisch.
- Belegtext:
begehrten gerichtlichen unterricht
Datierung: 1603
Fundstelle: Frauenstädt,MalefB. 273
Wort danach: 2gerichtlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten