Wort davor: Gerichtsleute

1gerichtlich

1gerichtlich (I)
Erklärung: vor das Gericht gehörend, vor Gericht stattfindend.

1gerichtlich (II)
Erklärung: vor Gericht zugelassen.
1gerichtlich (III)
Erklärung: vom Gericht vorgenommen, vom Gericht ausgehend.
1gerichtlich (IV)
Erklärung: dem Gericht zustehend.
1gerichtlich (V)
Erklärung: prozessualisch.

Wort danach: 2gerichtlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten