Wort davor: Gerichtsleitkauf

Gerichtsleute
vgl. Gerichtsmann.

Gerichtsleute (I)
Erklärung: Mitglieder eines Gerichtes, Urteiler, Schöffen.

Gerichtsleute (II)
Erklärung: Gerichtsuntertanen.

Wort danach: 1gerichtlich

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