Wort davor: Gerichtskosten
Gerichtkostung
Erklärung:
Kosten des Gerichts.
- Belegtext:
er thue dann dem clager davor die gerichtzcosstung ... ab
Datierung: 1520
Fundstelle: BairGO. Tit. 3, 3
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
wierdet das ain schlechte sach genennt, wo sich die gerichtscostung höher erstrecken möcht dann die houbtsach
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 123
- Belegtext:
jede oberkeyt ... soll solcher gerichtskostung und atzung halb zimliche ... ordnung machen
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. 204
- Belegtext:
alle gerichtskostungen abtragen
Datierung: 1650
Fundstelle: GraubdnRQ. II 295
Wort danach: Gerichtskraft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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