Wort davor: Gerichtsinhaber
Gerichtsinsasse
- Belegtext:
soll sich kein unterthon oder gerichtsinsaß unterfangen, ein gereit zu machen
Fundstelle: ÖW. I 330
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Wort danach: Gerichtsinsiegel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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