Wort davor: Gerichtshintersasse

Gerichtshof

Gerichtshof (I)
Erklärung: Hof, an dem Gericht gehalten wird.

Gerichtshof (II)
Erklärung: Gerichtsversammlung, Behörde.

Wort danach: Gerichtshoheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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