Wort davor: gerichtsherrschaftlich

Gerichtshilfe

Gerichtshilfe (I)
Erklärung: Hilfe durch das Gericht.

Gerichtshilfe (I 1)
Erklärung: Gerichtstagung.

Gerichtshilfe (I 2)
Erklärung: Rechtshilfe.
vgl. Gerichtshilfe (III).
Gerichtshilfe (II)
Erklärung: Gerichtsmitwirkung, Gerichtszwang, Exekution.
Gerichtshilfe (III)
Erklärung: dem Gericht zu leistende Hilfe.
vgl. Gerichtshilfe (I 2).

Wort danach: Gerichtshintersasse

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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