Wort davor: gerichtsherrschaftlich
Gerichtshilfe
Gerichtshilfe (I)
Erklärung:
Hilfe durch das Gericht.
Gerichtshilfe (I 1)
Erklärung:
Gerichtstagung.
- Belegtext:
ob ainem gerichtsmann gerichtshilf not thuen wurd, soll er im all 14 tag gerichts stat thuen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ÖW. I 65
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Gerichtshilfe (I 2)
Erklärung:
Rechtshilfe.
vgl.
Gerichtshilfe (III).
- Belegtext:
ein jedweeß gericht oder obrigkeit unserer bruederschafft unverwaigerliche gerichtshülff erzaigen sollen
Datierung: 1633
Fundstelle: BeitrSteirG. 23 (1891) 17
Gerichtshilfe (II)
Erklärung:
Gerichtsmitwirkung, Gerichtszwang, Exekution.
Gerichtshilfe (III)
Erklärung:
dem Gericht zu leistende Hilfe.
vgl.
Gerichtshilfe (I 2).
- Belegtext:
ob der ambtman ainem oder mer gerichtsleuten umb gerichtshilf zuespräch, das dieselben gehorsam laisten
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ÖW. I 73
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Wort danach: Gerichtshintersasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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