Wort davor: gerichtsherrlich
Gerichtsherrlichkeit
Gerichtsherrlichkeit (I)
Erklärung:
Gerichtsbarkeit.
- Belegtext:
das yeder tail inner seiner gemerckt sein weltlich gewaltsam gericht herlikait zins und gejaidrecht gebrauchen süll
Datierung: 1454
Fundstelle: MittSalzbLk. 14, 2 (1874) 58
- Belegtext:
die thwingherren und die, so nidere gerichtsherrligkeit hinder uns habend
Datierung: 1648
Fundstelle: BernMand. VII 2, 14
- Fundstelle: LuzernRQ. I 388
Gerichtsherrlichkeit (II)
Erklärung:
Gerichtsherrschaft.
Wort danach: Gerichtsherrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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