Wort davor: gerichtsherrlich

Gerichtsherrlichkeit

Gerichtsherrlichkeit (I)
Erklärung: Gerichtsbarkeit.

Gerichtsherrlichkeit (II)
Erklärung: Gerichtsherrschaft.

Wort danach: Gerichtsherrschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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