Wort davor: Gerichtsheller

Gerichtsherr

Gerichtsherr (I)
Erklärung: Inhaber der Gerichtsgewalt.

Gerichtsherr (II)
Erklärung: Mitglied eines Gerichts, Richter.
Gerichtsherr (III)
Erklärung: Ratsherren des Gerichts.

Wort danach: Gerichtsherrendiener

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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