Wort davor: Gerichtshaus
Gerichtshäuschen
- Belegtext:
als man das gericht satzt, da satzt man es ... uf die alt möntz und nit in das gerichthuischen bi dem münster und bischofs hof
Datierung: 1494
Fundstelle: MWormat. III 385
Wort danach: Gerichtshegung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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