Wort davor: Gerichtshammer
Gerichtshand
Gerichtshand (I)
Erklärung:
(Gerichtsstab mit) Hand (aus Holz oder Metall) als Symbol der Richtergewalt.
- Belegtext:
bey diesem städtgen schon vordessen eine messingene gerichtshand eingeführet ..., so soll der ... richter ... allezeit bei sich haben [und Streitende] an
die gerichtshand angeloben lassen ... [er hat auch das Recht] dem ungehorsamen einen guten streich mit solcher gerichtshand zu geben
Datierung: 1690
Region/Autor/Textsorte:
Geising
Fundstelle: KgrSachsenKdm. II 33
- Fundstelle: v.Amira,Stab 47
- Fundstelle: v.Künßberg,RechtlVk. 134
Gerichtshand (II)
Erklärung:
Machtvollkommenheit des Gerichts, Gericht, Mitwirkung des Gerichts.
- Belegtext:
geuerttigt mit gerichts ahnt
Datierung: 1376
Fundstelle: MBoica XIX 48
- Belegtext:
antwurtet sie dem ... ain mit dem stab vnd gerichtz hand
Datierung: 1431
Fundstelle: Indersdorf I 226 (nr. 587)
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- Belegtext:
mit gericht hannde eingeantwurtt
Datierung: 1476
Fundstelle: Indersdorf II 20 (nr. 1041)
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- Belegtext:
der darleiher soll sein dargeliehenes guet mit keinem gewalt einziehen, sonder desselben mit gerichtshanden habhaft werden
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 21 § 24
- Belegtext:
welicher glaubiger seines schuldners personn außer gerichtshanden selbst einziehen ... würde
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 8 § 20
- Belegtext:
so ist nicht von nötten, ihne vasallen mit gerichtshanden ... in sein lehenguet zu installiren
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NÖLehntraktat I § 5
- Belegtext:
nach beschehenen ansatz bleibt mitler zeit die possession der gespänten gütter bey gerichtshanden
Fundstelle: ÖstExekO.1655 S. 4 § 1
- Belegtext:
ez mag ein man sein guot wol ... setzen seinem gelter ... mit gerihtes hand
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 279
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Gerichtshand (III)
Erklärung:
Verwahrung des Gerichts.
- Belegtext:
bey erster betrettung des thaeters sind alle dessen bey ihme befindlichen sachen ... zu gerichthanden zu nehmen
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 45 § 7
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- in Google Books
- Belegtext:
die obligationes zu gerichtshandten depositiret
Fundstelle: Hüttner,TacHyp. I 190
Gerichtshand (IV)
Erklärung:
Gerichtsgewalt.
Wort danach: Gerichtshandel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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