Wort davor: Gerichtshammer

Gerichtshand

Gerichtshand (I)
Erklärung: (Gerichtsstab mit) Hand (aus Holz oder Metall) als Symbol der Richtergewalt.

Gerichtshand (II)
Erklärung: Machtvollkommenheit des Gerichts, Gericht, Mitwirkung des Gerichts.
Gerichtshand (III)
Erklärung: Verwahrung des Gerichts.
Gerichtshand (IV)
Erklärung: Gerichtsgewalt.

Wort danach: Gerichtshandel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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