Wort davor: Gerichthalten
Gerichtshalter
Erklärung:
wer (im Auftrag und Vertretung des Gerichtsherrn) Gerichtsbarkeit ausübt.
- Belegtext:
das vor dem gerichtshelder selber ... im gefenknus ungenötigt bekant
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: LeipzigSchSpr. 195
- Belegtext:
richter und gerichtshelder
Datierung: 1502
Fundstelle: JenaUB. II 382
- Belegtext:
dennoch sullen die gerichtshalder uff s. Annaberg umb meher frides ... willen macht haben ... übeltetter antzutasten
Datierung: 1509
Fundstelle: FreibergUB. II 522
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
den gerichtshaldern am kay. camergericht
Datierung: 1530
Fundstelle: RTAugsbUB. II 696
- Belegtext:
dass ein itzlicher gerichtshalter mit sambt den schöpfen alle viertel jhar die feuerstet besichtigen soll
Datierung: 1544
Fundstelle: Schlesinger,Weist. II 293
- Belegtext:
ohne vorwissen der commissarien und beamte, auch gerichtshaltern auf dem lande
Datierung: 1713
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 1058
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
dem justitiario oder gerichtshalter
Datierung: 1717
Fundstelle: BrandenbKrimO. I § 5
- Belegtext:
actuarius oder gerichtshalter
Datierung: 1746
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 352
- Belegtext:
die sporteln ... bringen ... in einem kleinen districte selten so viel, als das gehalt des gerichtshalters ausmacht
Fundstelle: Möser,Phant. IV nr. 44
Wort danach: Gerichtshaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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