Wort davor: Gerichtshahn

gerichtshalb

gerichtshalb (I)
Erklärung: in Beziehung aufs Gericht.

gerichtshalb (II)
Erklärung: von gerichtswegen.

Wort danach: Gerichtshalbmaß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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