Wort davor: Gerichtsgrund
Gerichtsgulden
- Belegtext:
wann ein übeltheter gericht würd, hat er [der Landknecht] einen fahegülden und ein gerichtgülden
Datierung: 1576
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 388
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Wort danach: Gerichtsgut
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