Wort davor: Gerichtsglied
Gerichtsglocke
Gerichtsglocke (I)
Erklärung:
Glocke zum Einläuten des Gerichts.
Gerichtsglocke (II)
Erklärung:
Armesünderglocke.
- Belegtext:
wann derselbe vor der execution die straffe ... außruffet, 36 kr. und die gerichtsglocken darzu leytet, auch so viel
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. 23
- Datierung: 1716
Fundstelle: MittNordbExk. 49 (1926) 29
Wort danach: Gerichtsgraf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten