Wort davor: Gerichtsglied

Gerichtsglocke

Gerichtsglocke (I)
Erklärung: Glocke zum Einläuten des Gerichts.

Gerichtsglocke (II)
Erklärung: Armesünderglocke.

Wort danach: Gerichtsgraf

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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