Wort davor: Gerichtsgewohnheit

Gerichtsgezwang

Gerichtsgezwang (I)
Erklärung: Verfügung des Gerichts.

Gerichtsgezwang (II)
Erklärung: Gerichtsbarkeit.

Wort danach: Gerichtsglied

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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