Wort davor: gerichtsgenoß

Gerichtsgenosse

Gerichtsgenosse (I)
Erklärung: Angehöriger einer Gerichtsgemeinde.

Gerichtsgenosse (II)
Erklärung: Mitglied eines Gerichts.
Gerichtsgenosse (III)
Erklärung: Beteiligter an einem Prozeß?

Wort danach: Gerichtsgenossene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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