Wort davor: gerichtsgenoß
Gerichtsgenosse
Gerichtsgenosse (I)
Erklärung:
Angehöriger einer Gerichtsgemeinde.
Gerichtsgenosse (II)
Erklärung:
Mitglied eines Gerichts.
Gerichtsgenosse (III)
Erklärung:
Beteiligter an einem Prozeß?
- Belegtext:
solle der landschreiber ... jedem gerichtsgenossen, der im recht begrifen, eine copey der urtel ... mittheilen
Datierung: 1650
Fundstelle: GraubdnRQ. II 331
Wort danach: Gerichtsgenossene
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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