Wort davor: Gerichtsgemärk

Gerichtsgemeinde

Gerichtsgemeinde (I)
Erklärung: Gesamtheit der Gerichtsgenossen.

Gerichtsgemeinde (II)
Erklärung: Ortsgemeinde, die gleichzeitig Gerichtsbezirk ist.

Wort danach: gerichtsgenoß

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