Wort davor: Gerichtsgehorsam
Gerichtsgeld
Gerichtsgeld (I)
Erklärung:
Gerichtssportel, -gebühr.
Gerichtsgeld (II)
Erklärung:
Gerichtskosten.
- Belegtext:
daß er nit widerumb in das gricht komme, untz ... das grichtgeld bezahlt wird
Datierung: 1541
Fundstelle: ArbergStSatzg. 44
- Belegtext:
der schade soll unwiederruflichen in 14 tagen ... sambt dem gerichtsgelde bezahlet werden
Datierung: 1586
Fundstelle: GubenRB. 16
- Belegtext:
das grichtgelt entrichten und syner widerpart den kosten abtragen
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 176
Faksimile
- Belegtext:
da ... einer befunden, so unschuldig verklaget, mit keinem gerichtgelde belagt werden muge
Datierung: 1654
Fundstelle: Nieberding,GeschMünster III 161
- Fundstelle: MnlWB. II 1509
Gerichtsgeld (III)
Erklärung:
Schöffen-Tagegeld.
- Belegtext:
as dat gerichte upgestanden is ind die scheffen rechenen ir gerichtz gelt
Datierung: 1482
Fundstelle: SiegburgWQ. 3
Gerichtsgeld (IV)
Erklärung:
Gerichtsertrag.
Gerichtsgeld (V)
Erklärung:
Auflage zum Unterhalt des Gerichts.
Wort danach: Gerichtsgemärk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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