Wort davor: gerichtsgehörig
Gerichtsgehorsam
Erklärung:
Zuständigkeit.
- Belegtext:
in aufbot ... und anderen landgerichtssachen ... den geburlichen gerichtsgehorsamb gehabt und dessen ... in ruebiger gewör ... gewest
Datierung: 1573
Fundstelle: ArchKärnten 20/21 (1912) 59
- Belegtext:
in den ... purkfrid ... dem J. ... mit gerichtsgehorsamb auch dahin ziechen, und dem L. erst bei 10 jaren den gerichtsgehorsamb hieheer verboten
Datierung: 1591
Fundstelle: ArchKärnten 20/21 (1912) 12
Wort danach: Gerichtsgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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