Wort davor: Gerichtsgebührnis
Gerichtsgedenkbuch
- Belegtext:
darumb er ... vor gericht meldung getan hiet ..., das dann in gerichtsgedenkpuech ingeschrieben wär
Datierung: 1498
Region/Autor/Textsorte:
Murau
Fundstelle: BeitrSteirG. 12 (1875) 174
Wort danach: Gerichtsgedinge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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