Belegtext:
die gerichtsgebühr dem landtvoigt und rathleuten ist 9 mark Datierung: 1659
Fundstelle:HelgolGerProt. 118
Belegtext:
der markgroschen gericht- und schreibegebühr von beiden theilen entrichtet Datierung: 1659
Fundstelle:SchlesDorfU. 112
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