Wort davor: Gerichtsfrevel

Gerichtsfriede
Erklärung: vom Gericht verkündeter (und bei Gericht geltender) erhöhter Friede.

Gerichtsfriede (Spiegelstrich 1)

Wort danach: Gerichtsfronbote

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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