Wort davor: Gerichtsfang
Gerichtsfeierlichkeit
- Belegtext:
die folter, welche von dem referenten selbst zu einer gerichtsfeyerlichkeit, das ist zu einer förmlichkeit herabgesetzt wird
Fundstelle: Sonnenfels,GesSchr. VII 92
Wort danach: Gerichtsferien
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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