Wort davor: Gerichtsfahne

Gerichtsfall

Gerichtsfall (I)
Erklärung: Gerichtsgefälle.

Gerichtsfall (II)
Erklärung: Rechtsfall.

Wort danach: gerichtfällig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten