Wort davor: Gerichtsdistrikt
Gerichtsdorf
Erklärung:
Gegensatz zu Amtsdorf.
- Belegtext:
in den gerichtsdörfern, so denen von adel und anderen zuständig, exerciren die gerichtsherren ihre gerichte entweder selbst oder haben ihre gerichtshalter
Datierung: 1693
Fundstelle: Döpler,Theatr. I 60
Wort danach: Gerichte
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