Wort davor: Gerichtsding
Gerichtsdingtag
Erklärung:
Verhandlungstag.
- Belegtext:
do cleger und beclagter ihre sachen vor gericht vorbracht und der gewohnliche gerichtsdingstagk vorhanden
Datierung: 1564
Region/Autor/Textsorte:
Zörbig
Fundstelle: ThürSächsZ. 12 (1922) 19
Wort danach: Gerichtsdirne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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