Wort davor: Gerichtsdienerkeusche

Gerichtsdienst

Gerichtsdienst (I)
Erklärung: Abgabe.

Gerichtsdienst (II)
Erklärung: Frontag für den Gerichtsherrn?

Wort danach: Gerichtsding

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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