Wort davor: Gerichtsbrühe

Gerichtsbuch

Gerichtsbuch (I)
Erklärung: bei Gericht geführtes Buch über Gerichtsvorgänge verschiedener Art.

Gerichtsbuch (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gerichtsprotokoll.
Gerichtsbuch (II)
Erklärung: insbesondere für freiwillige Gerichtsbarkeit.
Gerichtsbuch (III)
Erklärung: für Klagen und Urteile.
Gerichtsbuch (IV)
Erklärung: für Rechtssatzungen.
Gerichtsbuch (V)
Erklärung: für Rechnungen.
Gerichtsbuch (VI)
Erklärung: zum Aufschreiben der Gerichtskosten beim Gerichtswirt.

Wort danach: Gerichtsbüchel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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