Belegtext:
da es nach mahlen zuer gerichtlicher procedure gelangt und den gerichtsbessess nit gnugsamb wehre, sein gemeinglich ein oder zwen ... scheffen zu assessoren ... erpetten worden Datierung: 1644
Fundstelle:DiedenhofenW. 78
Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)