Wort davor: Gerichtsbeistand
Gerichtsbelohnung
- Belegtext:
Überschrift zu: richter und assessores des constistorii ... haben ihre gebührliche besoldung; aber nichts desto weniger, da die parteyen aus freyen guten willen ihnen etwas für
gehabte mühe verehren wolten, soll zu jeder gefallen gestellet werden
Datierung: 1567
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. I 303
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Wort danach: Gerichtsbepfählung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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