Wort davor: gerichtbarlich
Gerichtsbau
Gerichtsbau (I)
Erklärung:
Raum für das Gericht.
Gerichtsbau (II)
Erklärung:
Richtgebäude.
- Belegtext:
hat jeder [Gerichtsherr] den anfang zum gerichtsbau gemacht [bei Errichtung einer neuen Staupsäule], indem er mit der axt drei hiebe nacheinander im namen gottes ins holz getan
Datierung: 1699
Fundstelle: Merschel,Rawitsch 74
Wort danach: Gerichtsbauer
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