Wort davor: gerichtbarlich

Gerichtsbau

Gerichtsbau (I)
Erklärung: Raum für das Gericht.

Gerichtsbau (II)
Erklärung: Richtgebäude.

Wort danach: Gerichtsbauer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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