Wort davor: Gerichtsbarkeit
gerichtbarlich
gerichtbarlich (I)
Erklärung:
richterlich.
- Belegtext:
daß kein persone ... ainigen gerichtbarlichen gewalt üben solle, dan allein der bischoff
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: FrkZentb. 158
gerichtbarlich (II)
Erklärung:
Turm, mit dessen Besitz die Gerichtsbarkeit verknüpft ist.
Wort danach: Gerichtsbau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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