Wort davor: Gerichtsbarkeit

gerichtbarlich

gerichtbarlich (I)
Erklärung: richterlich.

gerichtbarlich (II)
Erklärung: Turm, mit dessen Besitz die Gerichtsbarkeit verknüpft ist.

Wort danach: Gerichtsbau

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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