Wort davor: gerichtsanhängig
Gerichtsanmelden
- Belegtext:
wann der inhaber ... nit zu betretten were, so möchte die interruption durch ein gerichtsanmelden geschehen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. IV 135 § 3
Wort danach: Gerichtsansager
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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