Wort davor: Gerichtsammann
Gerichtsamt
Gerichtsamt (I)
Erklärung:
Gerichtsbarkeit.
- Belegtext:
dat unse vorfahren den meyerhoff binnen L. mit den gerichtambt van langen iahren hehro berechtiget hebben
Datierung: 1491
Fundstelle: JbOldenb. 17 (1909) 201
Gerichtsamt (II)
Erklärung:
Gerichtsbehörde eines kleinen Bezirks.
- Belegtext:
dass die gericht und gerichtsambter ... zusammengezogen werden sollen
Datierung: 1533
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. II 32
Gerichtsamt (III)
Erklärung:
Amt(szeit) eines Richters.
Wort danach: Gerichtsamtleute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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