Wort davor: Gerichtsammann

Gerichtsamt

Gerichtsamt (I)
Erklärung: Gerichtsbarkeit.

Gerichtsamt (II)
Erklärung: Gerichtsbehörde eines kleinen Bezirks.
Gerichtsamt (III)
Erklärung: Amt(szeit) eines Richters.

Wort danach: Gerichtsamtleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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